ferienappartement "möwennest" in st. peter-ording WLAN kostenfrei!
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Appartement möwennest

Beschreibung

 

Das helle ruhige und komfortable Appartement hat einen allergikerfreundlichen Fliesen-Fußboden. Im Wohnbereich befindet sich eine Anbauwand mit Klappbetten und grossem Kleiderschrank, ein Sofa mit Beistelltisch sowie ein Esstisch mit 2 bequemen lederbezogenen Stühlen. Ein Samsung LED-Flachbildfernsehgerät 32 Zoll/80 cm an flexibler Wandhalterung (Kabel-TV), DVD-Player und eine Micro-Stereoanlage sind vorhanden. Im kleinen Anbauschrank steht ein Wandtresor zum Verschliessen Ihrer Wertsachen zur Verfügung.


Die Küche ist mit Kühlschrank, 2-Platten-Ceran-Kochfeld, Spüle, Mikrowelle, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster und Küchenutensilien sehr gut ausgestattet.
Im Duschbad befinden sich ein wandhängendes WC, Waschtisch, und flache Duschwanne mit Duschkabine, Beleuchtung über Präsenzmelder. Haartrockner vorhanden.


Die Loggia liegt in südwestlicher Lage und lädt zum Sonnenbaden ein. Sie ist neu möbliert mit zwei bequemen Stühlen einschl. Auflagen, einem Tisch und einem Beistelltisch. Ein Sonnenschirm ist ebenfalls vorhanden.

Ein Tiefgaragenplatz im gleichen Haus steht kostenlos zur Verfügung.

Grundriss und Einrichtung

Fotos

Mietbedingungen

 

01. Die endgültige Reservierung (Buchung) erfolgt, wenn die beigefügte Zweitschrift dieses Vertrages innerhalb von 7 Tagen unterschrieben zurückgesandt wird. Damit ist der Mietvertrag abgeschlossen und für beide Parteien verbindlich.

 

02. Gegenstand des Mietvertrages ist das Ferienappartement möwennest in der im SPO-Urlaubsmagazin bzw. auf meiner Website angegeben Ausstattung inklusive einmalig Bettwäsche, Hand- und Badetücher und Geschirrtücher. 

Kosten für Strom, Wasser und Heizung sind im Mietpreis enthalten. Gleiches gilt für die Nutzung des Parkplatzes Nummer 10 in der Tiefgarage.

 

03. Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Mietvertrag zurücktreten. In diesem Fall hat er den Schaden in Höhe des vereinbarten Mietpreises voll zu ersetzen, wenn es dem Vermieter nicht gelingt, das Ferienappartement für die gleiche Zeit zu vermieten. Ansonsten wird die Miete anteilig erstattet. Unabhängig davon bleibt eine Kostenpauschale von 30,00 € an den Vermieter zu zahlen. Der Mieter hat das Recht, nach Rücksprache mit dem Vermieter bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass der Mietvertrag auf einen Dritten übertragen wird. In diesem Fall haften der Mieter und der Dritte für den Mietpreis als Gesamtschuldner.

Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

 

04. Das Appartement darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenanzahl belegt werden. Übernachtungen von Besuchern bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Bei Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, pro Übernachtung für jede nicht im Mietvertrag aufgeführte Person einen Mietaufschlag in Höhe von 25 % des vereinbarten Mietpreises zu verlangen.

 

05. Der Mieter zahlt auch dann den vollen Mietpreis, wenn er meint, dass die Wohnung trotz Beschreibung seinen Vorstellungen nicht entspricht. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Auch haftet der Vermieter nicht für Schäden durch höhere Gewalt. Ein Haftungsausschluss gilt ebenfalls für in dem gemieteten Appartement abhanden gekommenes Eigentum des Mieters. Für abgestellte Fahrzeuge auf dem Parkplatz 10 der Tiefgarage wird bei Schäden oder Diebstahl keinerlei Haftung übernommen. Das Appartement sowie die Gebäude Infrastruktur nutzt der Mieter auf eigene Gefahr.

 

06. Das Mietobjekt nebst Inventar sowie alle Gemeinschaftseinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Sämtliches Geschirr ist bei Auszug in tadellos gereinigtem Zustand zu hinterlassen. Bei evtl. Geschirr- und/oder Glasbruch ist Ersatz zu leisten. Mülleimer sind zu entleeren. Der Mieter verpflichtet sich, alle während der Mietzeit entstandenen Schäden zu ersetzen. Schäden sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.

Nichtgemeldete Schäden, die sich bei der Grundreinigung offenbaren, werden in Rechnung gestellt. Bedarf das Mietobjekt einer besonderen, ergänzenden Reinigung, wird vom Vermieter die zusätzliche Reinigungszeit unter Zugrundelegung des jeweils geltenden Stundensatzes einer Fremdfirma berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

07. Es ist nicht gestattet, innerhalb des Appartements zu rauchen. Haustiere sind nicht gestattet.

 

08. Die Schlüsselübergabe bei An- und Abreise erfolgt je nach Absprache durch den Vermieter oder durch eine von ihm beauftragte Person. Ggf. erhält der Mieter den Schlüssel ca. eine Woche vor Reiseantritt zugeschickt. Der Mieter hat die Schlüssel unverzüglich nach Abreise zurückzugeben.

 

09. Der Mieter ist verpflichtet, unmittelbar nach der Ankunft in St. Peter-Ording -spätestens am Tag danach- die fällige Kurabgabe (Kurtaxe) beim Tourismus Service Center (TSC) zu entrichten, soweit er diese nicht bereits zusammen mit dem Mietpreis gezahlt hat.

 

10. Die Reinigung des Appartements (Endreinigung) erfolgt durch eine Fremdfirma. Der Mieter sorgt dafür, dass das Appartement aufgeräumt, das Geschirr abgespült und weggeräumt ist und das alle Küchengeräte gereinigt sind.

 

11. Das Appartement kann am Anreisetag ab 16:00 Uhr bezogen werden und ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr freizumachen.

 

12. Mietvertrag, Mietrechnung und Mietbedingungen erkennt der Mieter durch seine Unterschrift an.

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